Inhalte:

I. Geltungsbereich
II. Umfang der Lieferpflicht

III. Preise
IV. Eigentumsvorbehalt
V. Zahlungsbedingungen
VI. Lieferfrist
VII. Gefahrenübergang
VIII. Gewährleistung
IX. Schadensersatzanspruch
X. Rücktrittsrecht
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
XII. Verbindlichkeit des Vertrages

 

 


Allgemeine Bedingungen für Lieferungen der Firma GIRARDI Print- und Plotsysteme, München

 
I. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt und anerkannt wird. Einer ausdrücklichen Zurückweisung von Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Bestellers, die diesen Bedingungen widersprechen, bedarf es nicht. Erklärungen von Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Arbeitnehmern von Firma Girardi, die diesen Bedingungen oder anderen schriftlichen Erklärungen der Firma Girardi widersprechen, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich von der Firma Girardi bestätigt worden sind.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn mit dessen Ausführung von uns begonnen wird. Bei Annullierung behalten wir uns die Berechnung von Annullierungskosten bis zu 15% des Auftragswertes vor.
 
II. Umfang der Lieferpflicht

  • Für unsere Lieferverpflichtung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  • Unterlagen z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Leistungsangaben etc. sind nur angenähert maßgebend. Abweichungen durch inzwischen eingetretenen technischen Fortschritt behalten wir uns auch nach Bestätigung des Auftrages vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
  • Die zweckmäßigste Verpackung und Versandart behalten wir uns vor.
  • Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  • Wir behalten uns vor, den Auftrag zu den gleichen Bedingungen über eine unserer Vertriebsgesellschaften durchzuführen.

 
III. Preise
Die Preise gelten bei Lieferung ohne oder mit Aufstellung in € der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main. Frachten ins Ausland berechnen wir nach Vereinbarung.
 Bei Aufträgen unter € 50,00 Bestellwert beträgt der Mindermengenzuschlag  € 10.00
Wenn nach Vertragsabschluß Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände eintreten, die Herstellung oder Vertrieb verteuern, behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise ausdrücklich vor. Gesetzliche Höchstpreise werden durch diesen Vorbehalt nicht berührt.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehender Ansprüche, auch solcher, die uns außerhalb des Vertrages zustehen und zustehen werden. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Besteller seine Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Bei Untergang des Eigentums durch Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir anteiliges Eigentum an der neuen Sache.
 
V. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug. Zahlungen durch Scheck werden nur erfüllungshalber vorgenommen; die Gutschrift erfolgt zu dem Tage, an dem die Firma Girardi über den Gegenwert frei verfügen kann. Gebühren und ähnliche Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers.   Zahlungen per Wechsel werden nicht akzeptiert.
Bei Zahlungsverzug hat der Besteller den Verzugsschaden zu ersetzen und Zinsen in Höhe derer, die von unserer Hausbank an uns verrechnet werden, seit dem Fälligkeitstage zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma Girardi, vorbehaltlich der weiteren Ansprüche ohne Frist- oder Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt oder ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst, so ist die Firma Girardi berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen und nicht fälligen Rechnungen zu fordern.
 
VI. Lieferfrist

  • Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
  • Die Lieferzeit gilt als eingehalten:
    a) Bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die Sendung unsere Firma oder das Werk unserer Unterlieferanten innerhalb der vereinbarten Lieferfrist bestimmungsgemäß verlassen hat. Falls die Auslieferung sich aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
    b) Bei Lieferung mit Aufstellung, wenn die Aufstellung der Anlagen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgt ist.
  • Teillieferungen sind zulässig.
  • Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich aus Gründen höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und Streik oder Aussperrung bei unseren für die Ausführung unseres Vertrages in Frage kommenden Betriebsorganen oder bei einem unserer Zulieferer, AusschuBwerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertretenden Umständen zurückzuführen, so wird die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung angemessen verlängert.
  • Tritt ein Fall höherer Gewalt während eines schon bestehenden Verzugs ein, so gilt diese Regelung entsprechend.
  • Unsere Lieferzeitangaben sind stets unverbindliche Erfahrungswerte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Besteller über.

  • Bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die Sendung (auch Teilsendung) unsere Gebäude oder die Gebäude unserer Zulieferanten verlassen hat.
  • Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Eine Haftung für vom Besteller ausdrücklich geforderte Verpackung übernehmen wir nicht. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
  • Bei Lieferung mit Aufstellung, wenn die Sendung (auch Teilsendung) unsere Gebäude verlassen hat.
  • Die Vereinbarung einer Abnahme der Lieferung nach erfolgter betriebsfertiger Aufstellung entbindet den Besteller nicht vom Transportrisiko und von seiner Sorgfaltspflicht während der Einlagerung der Sendungen.
  • Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über, jedoch verpflichten wir uns, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen abzuschließen.

 
VIII. Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt ab Erhalt der Ware. Die entsprechende Gewährleistungsfrist entnehmen Sie bitte den jeweiligen Vermerken auf unseren Preislisten.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verborgene Mängel ebenfalls unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung schriftlich beim Verkäufer eingehend, angezeigt werden. Nach rügelosem Ablauf dieser Frist entfällt jegliche Gewährleistung.
Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen.
Die unsere Ware betreffenden Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse etc. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich. Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt. Geringfügige fabrikationsbedingte Abweichungen hinsichtlich Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe oder sonstige Eigenschaften führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, Temperatur und Witterungseinflüsse, Aufstellung in unsachgemäßen Räumen  oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
Gewährleistungspflichten entstehen nicht, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer selbst oder durch nicht vom Verkäufer autorisierte Personen instandgesetzt oder gewartet worden ist.
Ist die Beanstandung gerechtfertigt, so ist der Verkäufer berechtigt die Ware unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, Nachbesserung oder Neulieferung sind fehlgeschlagen oder erweisen sich als unmöglich, werden vom Verkäufer verweigert oder schuldhaft verzögert.
In diesen Fällen hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, nicht jedoch Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Das Recht auf Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleibt hiervon unberührt.
Gewährleistungsansprüche für entfernte oder nicht vorhersehbare Schäden (Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen.
Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen abgeleitet werden.
Garantieansprüche können nur nach Vorlage unserer Rechnung bearbeitet werden. Über Garantieansprüche entscheidet ausschließlich der Hersteller.
Die Gewährleistung entfällt, wenn -   der Käufer an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat bzw. durchführen hat lassen.

  • während der Gewährleistungspflicht Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weißt nach, das der Mangel nicht auf diese Maßnahmen zurückzuführen ist.
  • fehlerhafte oder ungeeignete Stromversorgung hat.
  • Wartungsmaßnahmen nicht durchführen lässt.

Der Verkäufer leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch bedienungsfehler, Brand, Blitzsdchlag, Explosion, Feuchtigkeit zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen- , Herstellerbezeichnungen oder andere dem jeweiligen Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.
 
IX. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Schaden durch einfache Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen entsteht und es sich nicht um Kardinalpflichten des Verkäufers handelt.
Die Haftung für entfernte oder nicht vorhersehbare Schäden (Mangelfolgeschäden) wird ausgeschlossen.
 
X. Rücktrittsrecht
Wird uns die Lieferung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:
Beruht die Unmöglichkeit auf einem Grund, den wir zu vertreten haben, so ist der Besteller ausschließlich berechtigt, unter Rückforderung seiner bereits erbrachten Gegenleistung vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne V., Ziff. 4., Abs. 1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
 
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Der Erfüllungsort für Kaufpreiszahlung ist München.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.

 XII. Verbindlichkeit des Vertrages

  • Die Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  • Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
  • Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.